Dokumentierte Hüsemer Fasent seit 1713


In Rheinhausen – Oberhausen wird die Fasent schon viele Jahrzehnte als einer der höchsten Feiertage im Jahr gebührend gefeiert. Die erste amtliche Urkunde, eine sogenannte Heimbürger Rechnung, stammt aus dem Jahre 1713, in welcher erste schriftliche Hinweise auf diese Tradition zu finden sind.

 

Im Jahre 1726 kauften die Gemeinden Ober- und Niederhausen die Mühle von dem Kenzinger Schultheißen Schwab um den Betrag von 5.550 Gulden (heute etwa 100.000 Euro). Der Rhein und die Elz haben aber dem Wasserbau so zugesetzt, dass die Gemeinden mit großen Kosten diesen wieder herstellen mussten (im Jahre 1749). Inzwischen hat sich auch die Gemeinde Oberhausen von der Zwangsmühle in Kenzingen mit barem Geld losgekauft.

So hat man die Mühle mit fünf Gängen versehen damit für beide Gemeinden, sprich Bürgerschaften, genug gemahlen werden konnte, sofern nicht eine große Trockenheit oder das Hochwasser des Rheins die Mühle (Mühlin) einstellt.

Im Jahre 1779 ist das Wasser nicht mehr auf die Mühle, sondern unten durchgeflossen, so hat man wieder reparieren müssen. Diese Reparatur hat bis 1781 gedauert, da der Rhein immer wieder zwischenzeitlich einiges zerstört hat.

1782 hat man einen neuen Wasserbau errichtet, der mit 3.400 Gulden und schwerem Frondienst hergestellt werden konnte. Diese Mühle liegt am Elzfluss, wovon aber Rust und Kappel bei großem und kleinem Gewässer die Hälfte des Wassers haben müssen.

 

Da die Mühlen-Reparaturen nur mit großem Frondienst durchgeführt werden konnten und die Bürger aber auf die Mühle angewiesen waren, wenn sie nicht in die Nachbarschaft gehen wollten, so ist es zu verstehen, dass diese Fronarbeit auch im Mühlevertrag mit dem jeweiligen Müller zum Ausdruck kam.

Und so finden wir im Gemeindearchiv den Ausdruck "Bürgerwein". Diesen Bürgerwein hatte der jeweilige Müller zu bezahlen. Im Vertrag vom Jahre 1802, den die beiden Gemeinden Ober- und Niederhausen zu Niederhausen am 13. Oktober 1802 aufsetzten, verpflichtete sich der Bürger Josef Schindler, der neue Müller, unter Punkt 3:
"Muss Käufere und Miller zu Fasentszeit für die beiden Bürgschaften drey Saum nießbaren Wein in seinen Kosten beischaffen, oder solchen nach dem mittleren landesläufigen Preis in Geld an die Gemeinden abführen, nebst dene hat der Käufer, die auf diese Mühlin haftenden Rustikalsteuer alljährlich an die Landes Caße abzufiehren."

 

So erklärt sich auch der Posten von 1 Saum Wein, den die Gemeinde im Jahr 1762 bereits an die Bürger zukommen ließ. Dieser Wein stammte (oder das Geld hierzu), von dem Müller, der auch im Jahre 1762 an der Fasent diesen Wein wohl vertragsmäßig weitergab.
Frühestens mit dem Jahre 1762 könnte also dieser Brauch des Fasentweines für die Bürger eingesetzt haben. Wir finden in den Protokollbücher der Gemeinde Oberhausen den Ausdruck "Bürgerwein".

Es ist nicht uninteressant, dass auch die Gemeinden Rust und Kappel für ihre Bürger diesen Wein erhielten. Der Vertrag der Gemeinde Rust mit dem Niederhausener Müller Andreas Schönstein fand sich ebenfalls im Niederhausener Gemeindearchiv (Heft IV/5 Nr. 20). Hier verpflichtet sich der Müller von "einem Maß Wein, 6 Pfund Brot, einer fronbaren Wittfrau oder Schirmer die Hälfte" zur Fasentszeit unentgeltlich zu geben (jedem Bürger). Dem ehrsamen Schultheiß (das ist der Vogt)  und dem Gericht (heute etwa der Gemeinderat). Einen ordentlichen "Immis" (Imbiss) hatte er ebenfalls an Fasent unentgeltlich auf seine Kosten laut Vertrag zu liefern. Dieser Vertrag stammt vom Jahre 1795.

Von Kappel kennen wir einen ähnlichen Vertrag vom Jahre 1724 (Urkunde Nr. 55). Darin finden wir die gleichen Abmachungen wie in Rust im Vertrag von 1795.

 

Es ist also anzunehmen, dass in Ober- und Niederhausen diese Fasnachtsabgabe an die Bürger beider Gemeinden, weil diese bei den Gemeindemühlen Frondienste leisten mussten, frühestens nach dem Jahre 1726 beim ersten Vertrag einsetzten. Bis jetzt konnte noch kein früherer Vertrag gefunden werden. Es ist möglich, dass sich so ein Vertrag im Generallandesarchiv befindet. Dieses wird der Schreiber dieser Zeilen noch versuchen herauszufinden. Auf jeden Fall steht fest, dass die Fasent in Oberhausen bereits im Jahre 1762 urkundlich erwähnt ist. In Niederhausen ist dies schon bereits im Jahre 1713 nachgewiesen (siehe Auszüge aus den Gemeinderechnungen).

 

 

Ab dem zweiten Absatz wurde dieser Text am 09. Mai 1977 von Dr. Walter Fauler (Bad Krozingen) verfasst.