Die offizielle Aufnahme von Neumitgliedern findet jedes Jahr am 11.11. statt. Eine Beitrittserklärung muss daher spätestens bis zum 01. November bei uns eingegangen sein, damit eine Vereins-Mitgliedschaft und die damit verbundene Möglichkeit an unseren Üsswärts-Veranstaltungen zur Fasent teilzunehmen wirksam wird.
Die aktuelle Version der Häsordnung wird zur Fasent 2025 umgesetzt. Die Ahndung von Verstößen findet erst nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung 2025 statt.
Der Büddi-Chor beim "1. Büddi Ball". Hier klicken...