Der folgende Auszug aus dem Gemeindearchiv Niederhausen (Aktenheft IV/3 Nr. 43 und 45) dokumentiert die früher übliche Abgabe von sogenanntem Bürger-Wein.
Die Wirte der Gemeinde waren demnach vertraglich dazu verpflichtet zur Fasentszeit ein bestimmtes Kontingent Wein an die Bürger zu verteilen. Es scheint dabei wohl
übliche Praxis gewesen zu sein, der Gemeinde die finanziellen Mittel zum Kauf der entsprechenden Menge Wein zukommen zu lassen.
Zum Vergleich: 4 Gulden und 10 Kreuzer entsprechen heute etwa 100 Euro. Man rechnet 1 Gulden = 60 Kreuzer.
Actum Niederhausen, den 22. Februar 1838
Schon Alt herkömlich ist es unserer Gemeinde üblich, dass auf jede Faßnacht ein jeder Bürger in hiesiger Gemeinde eine Maas Wein durch ein bestimmtes Quandum von unserer Wirten abzugeben ist, so hat sich nun durch die Vermehrung der Bürgerzehl herausgestellt, dass das sogenannte Quandum nicht mehr zu einem Maas hinreichend ist.
So wurde nun, um die Sache zu ergänzen, unter dem heiligen Tatum von dem Gemeinderat beschlossen und Bürgerausschuß:
a: Dass man zu diesem Behufe aus dem Gemeindewald zwei kleine Rüstle hierfür bewillige, welche sonsten unter das Bürgergabholz gebracht würden.
Niederhausen am 22ten Februar 1838
Franz, Bürgemeister
Rath, Metzger
Rath, Maurer
Rath, Schlik (?)
Rath, Thoma
Bürgerausschuss
Xaver Gitzinger
Rechnung für den angekauften Wein
über ein Ohm Wein und Fuhrlohn für die Gemeinde
Ankauf des Weines 9 Gulden
Fuhrlohn, Füllerlohn, Ladschein 1 Gulden 30 Kreuzer
10 Gulden 30 Kreuzer
Niederhausen am Februar 1838
Stubenwirt Franz Wittwe
1841 gaben aus der Stubenwirt Franz 120 Maas
Kronenwirt
Maurer
80 Maas
200 Maas
Es haben aber erhalten 257 Bürger
Darin ein Auszug aus dem Ratsprotokoll der Gemeinde
Oberhausen 4. Sitzung Nr. 12
Den Loskauf des Bürger-Weins mit den hiesigen Wirten:
Schiffwirt Meier, Löwenwirt Franz, Sonnenwirt Metzger betreffend
Die hiesigen Tafernwirtschaftsgerechtigkeiten zum Löwen, zur Sonne und zum Schiff waren früher Gemeindeeigentum und jener zum Löwen und zur Sonne wurden am 14. November 1802 erstere an Anton Franz und letztere an Georg Metzger verkauft und nach §2 des Kaufprotokolls ausdrücklich vorbehalten, dass Käufer alljährlich einen Saum letztjährigen Wein mittleren Preises und zwar auf die Fastnachtzeit zur Verteilung an sämtliche Ortsbürger abzugeben. Die Taferngerechtigkeit zum Straus, jetzt Schiff, wurde durch öffentliche Versteigerung am 14. September 1814 ebenso verkauft und unter §3 ausdrücklich bedungen, dass der Käufer alljährlich ein und ein halben Saum Wein zum nemlichen Zweck wie der Obrige abzugeben ist. Diese Wirtschaftsgerechtigkeit ersteigerte des hiesige Bürger Franz Schindler und derselbe verkaufte sie unter dem 24. September 1813 wieder an den hiesigen Bürger Jakob Meier mit den nemlichen Bedingungen. Diese 5 1/2 Saum Wein wurden seither observanzmäßig von den Wirten erhoben und alljährlich zu Fastnachtzeit unter die Bürger verteilt...
... die Empfangnahme von Seiten der Bürger eine dem Geist der Zeit nicht passende ist...
1) Der Löwenwirt erkannte alljährlich schuldig zu sein 88 Maas
2) Der Sonnenwirt Metzger 88 Maas
3) Der Schiffwirt
Meier
132 Maas
308 Maas
Diese Weinabgabe wurde mit 539 Gulden und 20 Kreuzer durch die 5 Wirte abgelöst.
Gemeinderat - Bürgerausschuß - Wirte
Die Richtigkeit der Abschrift Oberhausen, den 8. März 1845